Kostenübernahme durch Ihre Pflegekasse!!
BETREUUNGSDIENST
- Unterstützung bei individuellen Anliegen & Bedürfnissen
- der Erstellung von Einkaufslisten
- der Wahrnehmung von Hobbies
- dem Empfang von Gästen
- Spaziergängen
- und weiteren individuellen Anliegen
BEGLEITUNG AUßER HAUS
- zu Einkäufen
- in die Kirche oder zum Friedhof
- zu Arztterminen und Apotheken
- zu Veranstaltungen
- Abholung von Rezepten
BETREUUNG DEMENZIELL ERKRANKTER
- Unterstützung zur Beibehaltung von bestehenden Strukturen
- Individuelles Training des Lang - und Kurzzeitgedächtnisses
- Alltagsbetreuung durch Bezugspersonen
VERSORGUNGSDIENST
- Staub wischen und - saugen
- Betten richten und Bettwäsche wechseln
- Wäschepflege
- Erledigung von Einkäufen
- Vor-und Zubereitung von Mahlzeiten
- alltägliche Botengänge
- Pflege von Zimmerpflanzen
Preise
Die Betreuungs - und Entlastungsleistungen werden über das niederschwellige Betreuungsangebot §45b von den Pflegekassen zusätzlich übernommen.
Diese belaufen sich monatlich auf 125 Euro.
Diese Leistungen werden ab Pflegegrad 1 von den Pflegekassen ohne weiteren Antrag übernommen.
Zusätzlich ist es möglich, die Verhinderungspflege in Betreuungsleistungen umzuwandeln. Ebenso kann die Kurzzeitpflege zu 50% als Betreuungsleistungen abgerechnet werden.
Die Abrechnung mit den Pflegekassen übernehmen wir für Sie. Dies erfordert lediglich eine unterschriebene Abtretungserklärung, welche wir Ihnen bei Vertragsabschluss aushändigen.
So entsteht Ihnen keinerlei Aufwand.
Gerne können Sie die Leistungen auch privat in Anspruch nehmen, sofern kein Pflegegrad vorhanden ist.
In diesem Fall, rechnen wir privat mit Ihnen ab.